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      ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

      1. Bootskapitän – Der Mieter “Kapitän an Bord” muss mindestens 18 Jahre alt sein und trägt die direkte Verantwortung für das, was ihm anvertraut wird. Bei der Einschiffung ist er verpflichtet, einen Ausweis vorzulegen. Im Falle des Mietens eines Bootes des Modells TIP TOP L muss der Kapitän ebenfalls im Besitz eines gültigen Bootsführerscheins sein. Die R.V.F. behält sich das Recht vor, das autonome Segeln auf diejenigen zu beschränken, die keine ausreichende Zuverlässigkeit nachweisen können.
      2. Buchung/Bezahlung – Ihre, auch telefonische, Buchung wird rechtswirksam sein:
        – bei Erhalt der bestätigenden Anzahlung und des ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsformulars. – definitiv bei Erhalt des verbleibenden Restbetrag mindestens 30 Tage vor der Einschiffung.
      3. Annullierungsversicherung – Sie muss in der gleichen Zeit der Buchung unterschrieben werden. Gegenstand des Vertrags ist, dem Versicherten die Rückerstattung der an die R.V.F. gezahlten Beträge in Abhängigkeit der Klausel (5) “Verzicht des Mieters” zu garantieren. Diese Klausel ist gültig, wenn Sie VOR DER ABREISE Ihren Urlaub aus einem der nachstehenden schwerwiegenden Gründe annullieren: schwere Krankheit oder Unfall, Tod des Versicherten, seiner Eltern oder Kinder, schwere Schäden am Hauptwohnsitz, Kündigung oder berufliche Veränderungen. Diese Garantien gelten auch für alle in der Reservierungsliste genannten Mannschaftsmitglieder. Im Falle des Verzichts erstattet die R.V.F. dem Versicherten die gesamten gezahlten Mietbeträge mit Ausnahme der Prämie “Annullierungsversicherung” und der “Dossierkosten” von 250 €.
      4. Stornierung von Seiten der R.V.F. – Sollte die R.V.F. aus unvorhersehbaren und unkontrollierbaren Umständen dem Mieter das gemietete Boot nicht zur Verfügung stellen können, ist diese verpflichtet, ersatzweise ein anderes Boot mit ungefähr den selben Charakteristiken zu besorgen. Sollte das nicht möglich sein, muss die R.V.F. den erhaltenen Betrag zurückerstatten, ohne sonstige Verpflichtungen.
      5. Verzicht des Mieters – Sollten Sie die reservierte Reise stornieren müssen, informieren Sie die R.V.F. bitte sofort telefonisch oder schriftlich. Stornogebühren: – bis 30 Tage vor der Abreise: der als Anzahlung überwiesene Betrag; – weniger als 30 Tage vor der Abreise: der volle Mietpreis; Diese Stornogebühren können, abzüglich einer fixen Abzug (Dossierkosten) von 250 €, zurückerstattet werden: a) wenn Sie die Annullierungsversicherung unterschrieben und bezahlt haben (3); b) wenn das Boot weitervermietet werden kann. Nach dem Ermessen der R.V.F. kann der Mieter auch die Möglichkeit haben, einen weiteren freien Zeitraum des Jahres in Anspruch zu nehmen, wobei die Bedingungen zu vereinbaren sind (nur für Schiffe im Besitz der R.V.F.).
      6. Änderung der Buchung – Alle Änderungen an der Reservierung gemacht bei den Mieter bis 8 Wochen vor der Abreise ist mit einem “Kosten Dossier” von €100/jeder Änderung verbunden. Weniger als 8 Wochen vor der Abreise erfolgen keine Änderungen ohne Absprache mit dem Vermieter.
      7. Einwegfahrt – R.V.F. verpflichtet sich, so weit wie möglich die Kreuzfahrtkonfiguration einzuhalten, die dem Kunden bei der Vertragsunterzeichnung bestätigt wurde, jedoch kann die Buchung einer “Einweg” Kreuzfahrt niemals vollständig garantiert werden und die Einschiffungs- und Ausschiffungsbasis kann Schwankungen unterliegen bis zu 48 Stunden vor der Einschiffung. Die Umkehrung der Cruise Direction oder die Änderung einer “Einwegfahrt” in eine “Hin- und Rückfahrt” durch R.V.F. kann in keinem Fall zur Stornierung durch den Mieter führen. Der Einwegzuschlag wird zurückerstattet, wenn die Kreuzfahrt von “Einwegfahrt” nach “Hin- und Rückfahrt” geändert wird.
      8. Versicherung – Die Versicherung deckt die zufälligen Schäden am Wasserfahrzeug und der Mannschaft, die Haftpflicht gegenüber Dritten und Mitfahrern (nur für Boote, die R.V.F. gehören). Durch die Police sind nicht gedeckt: Diebstahl und Schäden an Wertgegenständen bzw. persönlichen Sachen des Mieters. Die R.V.F. lehnt jegliche Haftung für eventuelle Diebstähle, Verluste oder Schäden am Privateigentum des Mieters ab.
      9. Kaution – Am Abfahrtstag vor der Einschiffung muss eine Kaution mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard) hinterlegt werden. Dieser Betrag wird für höchstens 21 Tage zur Deckung eventueller Schäden und/oder Verpflichtungen gegenüber Dritten zurückgehalten. Anstelle der Kaution ist es möglich, einen Schadensversicherungsvertrag zur partiellen Deckung des Kautionsbetrags zu verlangen und bezahlen. Beitrag der Kaution und reduzierten Kaution wie in der Preisliste.
      10. Assistenz/Schadenfall – Im Mietpreis ist die Assistenz im Falle eines Seeschadens inbegriffen. Die R.V.F. verpflichtet sich, in kürzester Zeit und auf die beste Art und Weise Hilfeleistung zu besorgen. Nur für Eingriffe wegen Nachlässigkeit des Mieters (verstopfen Toilette, Reparatur des Bugstrahlruders usw…) oder für Auflaufen des Boots auf Sand wird eine Rückerstattung gefordert. Der Mieter muss rechtzeitig – telefonisch – die R.V.F. über jeden Schadenfall informieren und wird jegliche nicht sofort notwendige Initiative unterlassen. Der Mieter, Verursacher oder Opfer eines Schadens, beim Auflaufen des Boots auf Sand oder in der Folge unvorhergesehener Probleme mit dem Motor oder der Ausrüstung, kann im Falle, dass die Kreuzfahrt aufs Spiel gesetzt sein sollte, keinerlei Rückzahlung von der R.V.F. fordern.
      11. Einschiffung – Das Boot steht dem Mieter von 15 bis 18 Uhr des bestimmten Tages für die Check-In Formalitäten zur Verfügung. Die folgenden Formalitäten werden per Ankunftsordnung der Kunden erledigen: Registrierung eines Ausweises des “Schiffskapitäns”; Bezahlung der Kaution und Extras; Bordinventur und Besichtigung des Zustands des Bootes; – Technische Anweisungen für den Gebrauch sämtlicher im Boot vorhandener Bestandteile; Besprechung der Schiffskarten und der einzuhaltenden Pflichten, Ratschläge und Fahrtipps; Kurze Probefahrt. Nach Vereinbarung und Verfügbarkeit der Basis und Bezahlung von 80 € ist es möglich, das Check-In ab 11 Uhr vorzuverlegen.
      12. Ausschiffung – Das Boot muss der R.V.F. bis 09 Uhr des letzten Tages ordentlich, sauber und in einem guten Zustand zurückgegeben werden. Der Vermieter verpflichtet sich, der R.V.F. alle verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstungen – oder sofern diese nicht entsprechend funktionieren sollten zu melden. Eventuelle Beulen oder Kratzer am Schiff müssen sorgfältig verzeichnet werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, sich vom Mieter sämtliche Unannehmlichkeiten erstatten zu lassen, die aufgrund eines Verlassens des Bootes während der Kreuzfahrt entstehen sollten. Im Fall einer verspäteten Rückkehr behält sich der R.V.F das Recht vor, einen halben oder ganzen Tag des Mietpreis in Rechnung zu stellen. Es ist ratsam, schon am Vorabend zum Ausgangspunkt zurückzukehren und dort zu übernachten.
      13. Gebrauchsanweisungen für das Boot – Ausreichende Informationen sowie Bedienungs- und Schifffahrtsinstruktionen (auch praktischer Art) werden Ihnen von der R.V.F. vor der Abfahrt erteilt. Der Mieter muss sich an die Regeln für die Binnen- und Küstenschifffahrt sowie an die evtl. vom Vermieter oder der zuständigen Autorität gegebenen Vorschriften halten. Schiffsfahren von 500 Metern bis 1 Meile von der Küste (nur für Boote mit Berechtigung) ist erlaubt. Verboten sind: nächtliche Schifffahrt, das Schleppen oder Ziehen, die Untervermietung, das Ausleihen, das Anlegen an Landungsstegen, die für die öffentlichen Verkehrsmittel reserviert sind, das Fahren bei schlechtem Wetter, im Kanal Grande, im inneren Kanälen in Venedig, Giudecca, Murano, Burano, Torcello und Lido.
      14. Undurchführbarkeit der Navigation – Im Falle von natürlichen Ereignissen besonderer oder andauernden Art (Bora-Wind oder anderes), die die Schifffahrt für mehr als 48 Stunden verunmöglichen oder gefährlich machen, wird dem vom Verzicht betroffenen Benutzer die Möglichkeit gegeben, nach Verfügbarkeit später die selben Ferien nachzuholen (nur für Boote, die R.V.F. gehören).
      15. Unterbrechung oder Einschränkung der Schifffahrt durch Wasserstraßen wegen technisch-, polizeilich- und adminnistrativer Gründe, bei Hochwasser, Wassermangel, Schleusenreparaturen, Streik der Schleusenwärter, Unwetter und jeder anderen von R.V.F. unabhängigen Gegebenheit wird den Kunden kein Recht auf Rückzahlung geben, auch wenn sie nach der Wahl der Reiseroute und Vertragsschluss passiert.
      16. Haustiere sind an Bord willkommen; der Nutzer darf jedoch unter keinen Umständen die an Bord befindlichen Materialien zur Versorgung des Tieres verwenden. Er/sie muss alles Notwendige selbst besorgen. Zusätzlich zum Preislistenbetrag für die Endreinigung wird eine Pauschale pro Tier gezahlt, um die Kosten für die zusätzliche Reinigung zu decken, die ein Haustier an Bord mit sich bringt. (lt. Preisliste)
      17. Privatsphäre – Die persönlichen Daten des Mieters (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, usw.) werden in Übereinstimmung mit den geltenden EU-Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verarbeitet.

      Im Falle eines Rechtsstreits ist das Gericht von Venedig zuständig.